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Häufig gestellte Fragen | FAQ

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Existenzgründungen verfügen auf dem Kapitalmarkt nur über sehr eingeschränkte Finanzierungsmöglichkeiten. Sie sind deshalb gegenüber Großunternehmen benachteiligt. Die MBG übernimmt stille Beteiligungen, eine Sonderform des sogenannten "Mezzanine-Kapital", zur Verbesserung der Haftkapitalbasis für Existenzgründer und bestehende Unternehmen, wenn deren zu finanzierende Vorhaben tragfähig sind.

Die MBGen sind wettbewerbsneutrale und nicht-gewinnorientierte Selbsthilfeeinrichtung der gewerblichen Wirtschaft. Gesellschafter der MBGen sind Bürgschaftsbanken, Spitzeninstitute der Kreditwirtschaft, Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern sowie diverse Berufsverbände. Die MBGen sind in die Gewerbeförderung von Bund und Land eingebunden.

Mit einer typisch stillen Beteiligung wird die MBG MV Partner des Unternehmens, nicht Mitunternehmer. Die MBG MV nimmt also nicht aktiv an der Geschäftsführung teil und ist nicht am Firmenvermögen beteiligt. Sie erhält lediglich ein Informationsrecht bezüglich der Geschäfts- und Betriebsverhältnisse.

Mit einer offenen Beteiligung wird die MBG MV Minderheitsgesellschafter des Unternehmens und ist somit am Firmenvermögen beteiligt. Als Risikokapitalgeber werden ihr marktübliche Rechte eingeräumt, die unter Berücksichtigung der Unternehmensstruktur und Gesellschaftsverhältnisse individuell vereinbart werden.

  • Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft nach KMU-Definition mit
  • einem Jahresumsatz von bis zu 50 Mio. EUR oder einer Bilanzsumme von bis zu 43 Mio. EUR, mit
  • bis zu 249 Beschäftigten, mit
  • Sitz des Unternehmens in Mecklenburg-Vorpommern und
  • Unternehmen aller Branchen (ausgenommen Primärproduktion in Land-, Forstwirtschaft und Fischerei sowie Schiffbau) und Angehörige der Freien Berufe.

Die Finanzierungen sollen dazu dienen, die Wettbewerbsfähigkeit des regionalen Mittelstandes zu sichern beziehungsweise auszubauen. Wir bieten Kapital für zukunftsträchtige Vorhaben in den Bereichen Investition sowie Innovationen / F&E.

Mit unserem Kapital unterstützen wir Mittelständler auch in den verschiedenen Phasen des Unternehmens, wie:

  • Existenzgründung,
  • Betriebserweiterung,
  • Betriebsverlegung,
  • Unternehmensnachfolge.

Die MBG MV kann keine Beteiligungen im Rahmen einer Sanierung übernehmen, sowie für Maßnahmen, die nach KMU-Kriterien nicht förderfähig sind. Ebenso ist die Finanzierung von Umschuldungen bestehender Darlehen und Kredite ausgeschlossen.

Den Finanzierungspartner frühzeitig in die Projektplanung einzubeziehen, ist immer sinnvoll. Offene Fragen können rechtzeitig geklärt werden, so dass Verzögerungen in der Projektumsetzung in diesem Punkt vermeidbar sind.

Die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft zeitig mit ins Boot zu holen, lohnt sich auch in anderer Hinsicht. Die langjährige Erfahrung in der Wirtschaftslandschaft Mecklenburg-Vorpommerns und die Kompetenz in Fragen der Finanzierung machen die MBG MV zu einem wertvollen Projektpartner. Darüber hinaus verfügt die MBG MV über ein breites Netzwerk und ermöglicht somit einen konstruktiven Austausch zwischen Interessengruppen.

Grundsätzlich kann Kapital der MBG MV nur vor Beginn der Projektumsetzung in Anspruch genommen werden. Eine zügige Bearbeitung der Anfrage bei Vorliegen aller notwendigen Unterlagen erlaubt eine zeitnahe Entscheidung über eine Unternehmensbeteiligung, sodass mit einem zeitlichen Vorlauf von etwa vier bis acht Wochen zu rechnen ist.

Neben einem Erfolg versprechenden, schlüssigen Konzept orientiert sich die Höhe der Beteiligung am wirtschaftlichen Eigenkapital des Unternehmens. Darüber hinaus wird ein qualifiziertes Management erwartet. Die Gesamtfinanzierung muss ausreichend und gesichert sein. Daneben gibt es in einzelnen Programmen weitere formale Voraussetzungen und Einschränkungen (z.B. maximale Beteiligungshöhe).

Die Beteiligung kann direkt vom Existenzgründer / Unternehmen beantragt werden. Neben dem MBG MV-Antrag sind, abhängig vom Beteiligungsprogramm, weitere Unterlagen einzureichen.

Damit die Experten der MBG MV das Vorhaben in der Antragsbearbeitung eingehend prüfen können, sind mit dem Beteiligungsantrag weitere Dokumente vorzulegen. Auskünfte allgemeiner Art liefern:

  • eine Vorhabensbeschreibung beziehungsweise ein Unternehmenskonzept,
  • eine Rentabilitätsvorschau beziehungsweise eine Liquiditätsplanung,
  • ein Lebenslauf des Antrag stellenden Unternehmers mit Angaben zum beruflichen Werdegang sowie
  • eine Bescheinigung zur Gewerbeanmeldung beziehungsweise -genehmigung.

Ergänzend dazu bedarf es Unterlagen vertraglicher Art wie

  • Gesellschaftervertrag, Handelsregisterauszug,
  • Miet- oder Pachtverträge und/oder Grundbuchauszüge,
  • Leasing- und Lizenzverträge,
  • Übernahme- beziehungsweise Kaufverträge.

Betriebswirtschaftliche Unterlagen wie

  • die Jahresabschlüsse der letzten Jahre,
  • eine aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung und
  • eine Selbstauskunft

dienen der Einschätzung der finanziellen Verhältnisse des Unternehmens.
 

Bei einer MBG MV-Beteiligung sind grundsätzlich keine Sicherheiten zu stellen. Eine Ausnahme stellt die Übernahme einer persönlichen (Teil-)Garantie der Gesellschafter dar. Damit demonstriert der Existenzgründer / Unternehmer seine unternehmerische Verantwortung.

Die Konditionen sind abhängig vom Beteiligungsprogramm und setzen sich in der Regel aus einer jährlichen Festvergütung (zahlbar quartalsweise) und einer gewinnabhängigen Vergütung zusammen. Außerdem wird eine einmalige Bearbeitungsgebühr fällig.

Mezzanine-Kapital ist rechtlich Fremdkapital, das durch vertragliche Ausgestaltung einen eigenkapitalähnlichen Charakter bekommt. Die gebräuchlichsten Formen sind Genussscheine, Nachrangdarlehen und stille Beteiligungen. Allen Formen gemein ist, dass keine Sicherheiten (Ausnahme Teilgarantie der Gesellschafter) zu stellen sind und sie im Insolvenzfall nach den übrigen Gläubigern - aber vor dem Eigenkapital - bedient werden. Der Begriff Mezzanine ist italienischen Ursprungs und bezeichnet in der Architektur ein Zwischengeschoß - Mezzanine-Kapital steht zwischen Eigen- und Fremdkapital.

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