MBG MV

MV Mikromezzanin III

Kapital für Kleinst- und Kleinunternehmen sowie Existenzgründer mit dem Mikromezzaninfonds-Deutschland III.

 

Überblick MV Mikromezzanin III

Logoleiste zum Beteiligungsprogramm MV Mikromezzanin III

Das Programm MV Mikromezzanin III versorgt kleine und junge Unternehmen mit Eigenkapital, besonders Unternehmen, die aus der Arbeitslosigkeit heraus starten, von Menschen mit Migrationshintergrund oder Frauen geführte Unternehmen sowie gemeinwohlorientierte und ökologisch nachhaltige Unternehmen.

Zur Erläuterung des Programms können Sie gerne einen kurzen Film ansehen.

Kleinst- und Kleinunternehmen mit unterdurchschnittlicher Eigenkapitalquote sowie Freiberufler, soweit sie nicht dem Standesrecht unterliegen.

Existenzgründer mit Investitionsort in Mecklenburg-Vorpommern (inklusive Nebenerwerbsgründer).

Zielgruppen-Unternehmen: Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit; von Menschen mit Migrationshintergrund oder Frauen geführte Unternehmen sowie gemeinwohlorientierte und ökologisch nachhaltige Unternehmen.

Finanzierung von Investitionen im Rahmen konkreter Vorhaben. Diese sind:

  • Investitionen in Sachanlagevermögen,
  • Unternehmensnachfolgen,
  • Ersatz- und Erweiterungsinvestitionen,
  • Baumaßnahmen und
  • Betriebsmittel.

Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten sind ausgeschlossen.

Höchstens 100.000 EUR (ohne Zielgruppen-Unternehmen).

Bei Zielgruppen-Unternehmen max. 150.000 EUR.

Die Auszahlung der typisch stillen Beteiligung erfolgt zu 100 Prozent.

Die wirtschaftliche und rechtliche Selbständigkeit des Unternehmens bleibt gewahrt. Die Kumulierung mit anderen öffentlichen Förderprogrammen (bspw. Ausfallbürgschaft) ist möglich.

Die Europäische Union fördert zusammen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz über den Euopäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) das Programm "Mikromezzaninfonds Deutschland".

Die Laufzeit beträgt 10 Jahre. Die Rückzahlung erfolgt zum Nominalwert in 3 gleich hohen Jahresraten in den letzten 3 Laufzeitjahren.

Festkonditionen: Bundesweit einheitliches Festentgelt in Höhe von 11,0 Prozent p.a.. Aber es wird ein Zuschuss beim ESF Plus beantragt, sodass die Unternehmen im Ergebnis nur 8,0 % bezahlen müssen. Für die Unternehmen ist das ein Zinszuschuss. Das Festentgelt ist jeweils vierteljährlich nachträglich zahlbar.

Bearbeitungsgebühr: einmalig 3,5 Prozent von der Einlage, zahlbar bei Auszahlung; bei Nichtzustandekommen einmalig 500 EUR. Für gemeinwohlorientierte Unternehmen und ökologisch nachhaltige Unternehmen: Absenkung des Bearbeitungsentgelts auf max. 2,5 % der Einlage. 

Zusätzlich wird eine variable Gewinnbeteiligung in Höhe von 50 Prozent des Jahresgewinns, maximal jedoch von 2,0 Prozent bezogen auf die Höhe der Beteiligung erhoben. Sie wird zum Ablauf des 7. Monats nach dem Bilanzstichtag des Unternehmens fällig. 

Bestehende Unternehmen:

  • positives wirtschaftliches Eigenkapital (absoluter Betrag in EUR) auf Grundlage des letzten Jahresabschlusses (Bilanzstichtag nicht älter als 18 Monate) oder bei nicht bilanzierenden Unternehmen auf Grundlage einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung und einer vereinfachten Vermögensaufstellung über Aktiva und Passiva,
  • positives Jahresergebnis auf Grundlage des letzten Jahresabschlusses/Einnahmen-Überschuss-Rechnung, ersatzweise sollte das Ergebnis der letzten drei Jahre im Durchschnitt positiv ausfallen (Abweichungen im Einzelfall möglich),
  • Kapitaldienstfähigkeit ist auf Basis von Ist-/Planzahlen gegeben,
  • Crefo-Bonitätsindex soll einen Wert von maximal 329 nicht überschreiten,
  • fachliche/persönliche Eignung/Bonitätsbewertung.

Existenzgründer und junge Unternehmen bis 5 Jahre nach der Existenzgründung

  • nachvollziehbare Geschäftsidee, plausible Planung,
  • Kapitaldienstfähigkeit auf Basis von Ist-/Planzahlen ist gegeben.
  • keine Negativmerkmale (z. B. eidesstattliche Versicherung, Pfändung, zu hohe private Verschuldung)
  • Crefo-Bonitätsindex (soweit vorhanden): Der maximale Wert von 349 soll nicht überschritten werden.
  • Fachliche/persönliche Eignung/Bonitätsbewertung

Eine Einbindung der Hausbank in die Finanzierung wird angestrebt.

Eine Stellungnahme von Kammer/Verband ist fakultativ.

Die Beteiligung kann per Antragsformular beantragt werden. Die für eine detaillierte Prüfung erforderlichen Angaben und Unterlagen sind darin aufgeführt.

Bearbeitungsweg

  • Vorstellung Ihres Vorhabens
    über erste Gespräche sowie anhand geeigneter Unterlagen
  • Einreichung des Beteiligungsantrages
    sowie aller relevanten Unterlagen bei der MBG MV
  • Qualifizierte Prüfung / Due Dilligence
    bezüglich u.a. Produkt, Markt, Wettbewerb sowie Finanzen
  • Entscheidung
    über den Beteiligungsantrag
  • Sie erhalten das Zusageschreiben
    Sie erklären uns gegenüber, dass Sie das Beteiligungsangebot annehmen.
  •  Abschluss des Beteiligungsvertrages
    durch beide Partner
  • Bereitstellung der Mittel
    nach Erfüllung der Auszahlungsvoraussetzungen
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